Unsere Corona-Soforthilfe für die Region
- Insgesamt 45.000 Euro Spendensumme mit der Chance auf mehr
- Für gemeinnützige Vereine und Institutionen, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer wirtschaftlich existenzbedrohenden Lage befinden und akute Liquiditätsengpässe erleiden.
- Das Soforthilfeprogramm Corona kann pro Antragsteller einmalig unter Einhaltung der nachfolgenden Bedingungen im Jahr 2020 in Anspruch genommen werden.
Wer wird gefördert?
- Gemeinnützige Vereine und Institutionen, die mit uns in einer aktiven Geschäftsbeziehung stehen und Ihren Sitz in unserem Geschäftsgebiet haben.
Wie wird gefördert?
- Max. 500 € für Vereine <51 Mitglieder und gemeinnützige Institutionen <16 Beschäftigten (auch ehrenamtlich)
- Max. 1.000 € für Vereine <101 Mitglieder und gemeinnützige Institutionen <36 Beschäftigten (auch ehrenamtlich)
- Max. 1.500 € für Vereine >100 Mitglieder und gemeinnützige Institutionen >35 Beschäftigten (auch ehrenamtlich)
Was wird gefördert?
- Kreditverpflichtungen
- Miet-, Pacht- und Nebenkosten
- Gehälter für festangestellte Mitarbeiter, Bufdis, Trainer, Übungsleiter
- Versicherungsbeiträge
- Steuern
- Rechnungen die im Falle einer ausgefallenen Veranstaltung trotzdem bezahlt werden müssen
Was fällt nicht unter das Förderprogram "Soforthilfe Corona"?
- Reguläre Anschaffung bzw. Kosten (z.B. Instandsetzungen von Instrumenten, Erneuerung von Vereinskleidung, geplante Umbaumaßnahmen)
- Kosten, die noch nicht entstanden sind, weil die Veranstaltung bspw. noch nicht abgesagt wurde
Wichtiger Hinweis: Die Volksbank Stuttgart eG prüft eingereichte Projekte gemäß den Förderbedingungen.